Ab dem 1. Januar 2021 dürfen in der Schweiz Motorräder und Roller (auch elektrisch) bis 125 ccm Hubraum (A1) bereits ab 16 statt wie bisher ab 18 Jahren gefahren werden. Damit passt der Bundesrat die Schweizer Regelung an die bereits seit mehreren Jahren geltenden EU-Vorschriften an. Kleinere Roller bis 45 km/h können in der Schweiz bereits ab einem Alter von 15 Jahren mit dem A1 Führerausweis gefahren werden.
Kein direkter Einstieg mehr in die Motorradklasse A ab 25 Jahren
Der Direkteinstieg für grosse Motorräder ab 25 Jahren (Motorradkategorie "A ohne Beschränkung") ist in der Schweiz ab dem 1. Januar 2021 abgeschafft worden. Es gilt nun die neue Regelung, dass man zwei Jahre lang ein Motorrad mit einer maximalen Leistung von 35 kW (48 PS) fahren muss und erst dann die Motorradprüfung "A uneingeschränkt" ablegen kann.
Außerdem wurde die praktische Grundausbildung angepasst. Unabhängig von der Motorradklasse sind 12 Stunden praktische Grundausbildung erforderlich. Einmal absolviert, bleiben die Prüfungsergebnisse gültig.
Keine prüfungsfreie Kategorie A1 mehr, stattdessen kann sie ab 16 Jahren erworben werden
Ab 2021 wird jede Klasse eine Prüfung ablegen müssen. Wenn man einen Führerschein der Klasse B hat, muss man nur den Grundkurs 1 + 2 absolvieren, um den A1 zu erhalten.